10% – defekter Fahrstuhl

Fällt in einem Mehrfamilienhaus der Fahrstuhl aus, kann das bei einer im 4. OG befindlichen Wohnung die Minderung der Miete um 10% rechtfertigen. Dieser Umstand war für das Gericht bei der Bemessung der Minderung von Bedeutung, da der Gebrauchswert umso mehr gemindert wird, je höher die Wohnung belegen ist.

AG Berlin-Charlottenburg, Schlussurteil vom 15.12.1989 – 2 C 484/89

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