1% – Küchenarbeitsplatte beschädigt

Gehört zu einer Mietwohnung eine Einbauküche, rechtfertigt eine die Gebrauchstauglichkeit einschränkende Beschädigung der Arbeitsplatte der Küche eine Minderung von 1 %.

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006 – 62 S 90/06

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