0% – Temperatur des Backofens konnte nicht mehr geregelt werden bei Funktionstüchtigkeit des Herdes im Übrigen

Allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens stellt keinen erheblichen Mangel dar, wenn der Herd im Übrigen funktionsfähig ist.

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013 – 21 C 192/11

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