0% – Pfützen auf dem Balkon

Eine mangelhafte Regenwasserableitung, die sich durch Pfützenbildung auf dem Balkon äußert, kann zwar als baulicher Mangel angesehen werden, rechtfertigt aber nicht die Minderung der Miete.

AG Leipzig, Urteil vom 04.11.2014 – 170 C 9129/12

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