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Jeder wird früher oder später mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Verlässlicher und vor allem zutreffender Rat ist oft schwer zu beschaffen. Das Web 2.0 bietet mit Wikipedia und vielen kostenlosen Inhalten in vielen Fällen zwar gute Ansatzpunkte, kann aber bei Detailfragen oft nicht weiterhelfen oder es fehlen praktische Anleitungen. Der Gang zum Rechtsanwalt bietet eine gute Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen. Der Standard der anwaltlichen Ausbildung ist in Deutschland sehr hoch, sodass die Beauftragung eines Anwalts oft eine sehr gute Wahl ist. Spezialisierungen und Fachanwaltschaften bieten zudem die Gewähr dafür, dass der- oder diejenige mit der jeweiligen Materie vertraut ist. Vorteil der Beauftragung eines Anwalts ist zudem, dass Anwälte für Fehler haften und notfalls eine Versicherung für Schäden aufkommt. Jeder Anwalt muss sich in Deutschland mit mindestens 250.000 Euro versichern (§ 51 Absatz 4 Satz 1 BRAO). All dies hat aber seinen Preis – Informationen zur Anwaltsvergütung – und oft besteht keine Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Ratsuchende stehen deshalb oft vor der Entscheidung, ob es sich lohnt, mit einem Anliegen zum Rechtsanwalt zu gehen oder ob sie es ersteinmal selbst versuchen sollen.

Anliegen von rechtstipp24.de ist es, diejenigen zu unterstützen, die es ersteinmal selbst versuchen wollen. Mit Sicherheit kann das nicht in allen Fällen die Beauftragung eines Anwalts ersetzen, schon gar nicht, wenn es um schwierige Sachverhalte und taktische Erwägungen geht. Viele Fälle lassen sich aber durchaus aus eigener Kraft in den Griff bekommen.  Oft sind es nur kleine Denkanstöße, Klauseln, Formulierungen oder Tipps, die den Ausschlag geben. Genau hier setzt rechtstipp24.de an: Sämtliche Beiträge orientieren sich an praktisch relevanten Fragestellungen und oberstes Prinzip von rechtstipp24.de ist Transparenz. Neben dem umfangsreichen kostenfreien Angebot werden einige weiterführende Inhalte zu fairen Konditionen angeboten, und zwar ohne Abo, Mitgliedschaft oder sonst welche Verpflichtungen.