Dass ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, ist ganz normal, bzw. juristisch ausgedrückt sozialadäquat. Deshalb kommt es vor, dass der Umstand, wer das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt genutzt hat, im Nachhinein nicht mehr zu ermitteln ist. Das nachstehende Muster behandelt den Fall, dass ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird und es dem zivilrechtlich auf eine Vertragsstrafe in Anspruch genommenen Halter nicht gelungen ist, zu ermitteln, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Parkverstoßes genutzt hat. Die mit “…” gekennzeichneten Stellen sind zu ergänzen.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits mitgeteilt, bestreite ich, das Fahrzeug am … um … Uhr geführt bzw. auf dem Parkplatz abgestellt zu haben. Ich habe versucht zu ermitteln, wer das Fahrzeug zu dieser Zeit an diesem Ort genutzt hat. Das Fahrzeug wird von mir, meinem Ehegatten …, meiner Tochter …, dessen Freund … und gelegentlich auch von meinen Eltern … und … genutzt. Es ist mir nicht gelungen zu ermitteln, wer das Fahrzeug an dem genannten Zeitpunkt geführt hat, im Einzelnen: mein Ehegatte erklärte mir, dass er zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug nicht genutzt habe. Meine Tochter, deren Freund und meine Eltern erklärten, sich an den Zeitpunkt nicht erinnern zu können.
Mit freundlichen Grüßen
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