Fahrverbote bei Verkehrsverstößen nach der Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV 2017

Zu schnell / Geschwindigkeitsverstoß mit dem Pkw (Auto)

Innerorts, Überschreitung zwischen 21 und 25 km/h: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 26 und 30 km/h: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 31 und 40 km/h: 360 Euro und 2 Monate Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 41 und 50 km/h: 480 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 51 und 60 km/h: 600 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung von mehr als 60 km/h: 760 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 26 und 30 km/h: 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 31 und 40 km/h: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 41 und 50 km/h: 400 Euro und 2 Monate Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 51 und 60 km/h: 560 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung um mehr als 60 km/h: 680 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Zu schnell / Geschwindigkeitsverstoß mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t (z. B. Kleintransporter, Lkw, Auto mit Anhänger, Wohnmobil, Bus)

Innerorts, Überschreitung zwischen 26 und 30 km/h: 140 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 31 und 40 km/h: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 41 und 50 km/h: 280 Euro und 2 Monate Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung zwischen 51 bis 60 km/h: 480 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Innerorts, Überschreitung über 60 km/h: 600 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 31 und 40 km/h: 160 Euro 1 Monat Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 41 und 50 km/h: 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung zwischen 51 und 60 km/h: 440 Euro und 2 Monate Fahrverbot

Außerorts, Überschreitung über 60 km/h: 600 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Abstandsverstöße / zu geringer Sichterheitsabstand

Sicherheitsabstand bei mehr als 100 km/h weniger als 3/10 halber Tachowert (z. B. bei 120 km/h 18 m): 160 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Sicherheitsabstand bei mehr als 100 km/h weniger als 2/10 halber Tachowert (z.B. bei 120 km/h 12 m): 240 Euro und 2 Monate Fahrverbot

Sicherheitsabstand bei mehr als 100 km/h weniger als 1/10 halber Tachowert (z.B. bei 120 km/h 6 m): 320 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Sicherheitsabstand bei mehr als 130 km/h weniger als 3/10 halber Tachowert (z.B. bei 150 km/h 22,5 m): 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Sicherheitsabstand bei mehr als 130 km/h weniger als 2/10 halber Tachowert (z.B. bei 150 km/h 15 m): 320 Euro 2 Monate Fahrverbot

Sicherheitsabstand bei mehr als 130 km/h weniger als 1/10 halber Tachowert (z.B. bei 150 km/h 7,5 m): 400 Euro und 3 Monate Fahrverbot

Verstöße beim Überholen / Wenden / Bahnübergang

Überholen bei Überholverbot mit Gefährdung: 250 Euro und 1 Monat Fahrverbot (19.1.1 BKat)

Überholen bei Überholverbot mit Sachbeschädigung: 300 Euro und 1 Monat Fahrverbot (19.1.2 BKat)

Überholen mit Fahrzeug über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht bei Sichtweite unter 50 m bei Gefährdung: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot (21.1.1 BKat)

Überholen mit Fahrzeug über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht bei Sichtweite unter 50 m bei Sachbeschädigung: 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot (21.1.2 BKat)

Kein Bilden einer Rettungsgasse bei stockenden Verkehr auf Autobahn oder außerorts mit Behinderung: 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot  (50.1 BKat)*

Kein Bilden einer Rettungsgasse bei stockenden Verkehr auf Autobahn oder außerorts mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot  (50.2 BKat)*

Kein Bilden einer Rettungsgasse bei stockenden Verkehr auf Autobahn oder außerorts mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot  (50.3 BKat)*

Wenden rückwärtsfahren oder entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot (83.3 BKat)

Vorfahrt eines Schienenfahrzeugs (Eisenbahn) nicht beachtet, wenn rotes Blinklicht, gelbe oder rote Lichtzeichen, Schranken sich senken, ein Bahnbediensteter Haftzeichen gibt, Signal eines Zugs ertönt (§ 19 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 StVO): 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot (89b.2 BKat)

Überqueren Bahnübergang trotz geschlossener Schranke oder Halbschranke: 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot (244 BKat)

Rotlichtverstöße / rote Ampel / Gefahrgüter

Rotlichtverstoß, wenn das Ignorieren der roten Ampel mit Gefährdung erfolgt: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot (132.1 BKat)

Rotlichtverstoß, wenn das Ignorieren der roten Ampel mit Sachbeschädigung erfolgt: 240 Euro 1 Monat Fahrverbot (132.2)

Rotlichtverstoß, wenn rote Ampel länger als 1 Sekunde: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot (132.3 BKat)

Rotlichtverstoß, wenn rote Ampel länger als 1 Sekunde mit Gefährdung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot (132.3.1 BKat)

Rotlichtverstoß, wenn rote Ampel länger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung: 360 Euro und 1 Monat Fahrverbot (132.3.2 BKat)

Wiederholtes Fahren mit gefährlichen Gütern oder wassergefährdender Ladung auf dafür gesperrten Straßen: 250 Euro und 1 Monat Fahrverbot (152.1 BKat)

Alkohol und Drogen

Alkoholfahrt bei mehr als 0,5 Promille BAK: 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot (241 BKat)

Alkoholfahrt bei mehr als 0,5 Promille BAK im erstmaligen Wiederholungsfall (vorhandene Eintragung nach § 24a StVG, § 316, 316c Abs. 1 Nr. 1 lit.a StGB): 1000 Euro und 3 Monate Fahrverbot (241.1 BKat)

Alkoholfahrt bei mehr als 0,5 Promille BAK im Wiederholungsfall bei bereits mehrfachen Verstößen (vorhandene Eintragungen nach § 24a StVG, § 316, 316c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB): 1500 Euro und 3 Monate Fahrverbot (241.2 BKat)

Fahrt unter Drogeneinfluss (Cannabis, Crack, Heroin etc.): 500 Euro und 1 Monat Fahrverbot (242 BKat)

Fahrt unter Drogeneinfluss im Falle der erstmaligen Wiederholung (Eintragung nach § 24a StVG, § 316 316c Absatz 1 Nr. 1 lit. a StGB): 1000 Euro und 3 Monate Fahrverbot (242.1 BKat)

Fahrt unter Drogen im Falle der Wiederholung bei mehreren Vorverstößen (Eintragungen nach § 24a StVG, § 316, 316c Absatz 1 Nr. 1 lit. a StGB): 1500 Euro und 3 Monate Fahrverbot (242.1 BKat)

Sonstiges

Handy am Steuer / Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung: 150 Euro und 1 Monat Fahrverbot (246.2 BKat)*

Handy am Steuer / Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeugs mit Gefährdung: 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot (246.3 BKat)*

Missachtung eines Verbots für Kraftwagen bzgl. Gesamtmasse (Zeichen 252, 1053-33) oder Höhenbeschränkung (Zeichen 265) bei zusätzlicher Kennzeichnung der Verkehrsfläche durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nr. 1-4 zu 4 Abs. 3): 500 Euro und 2 Monate Fahrverbot  (250a BKat)*

 

* 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, vgl. BR Drs. 556/17 vom 12.07.2017, Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung