Kein Anspruch auf Schulwechsel außerhalb der im Schulgesetz vorgesehenen Schulübergänge (OVG HH, Beschl. v. 09.08.2019 – 1 Bs 184/19)
Ein Anspruch, auf eine andere im Ort gelegene Schule zu wechseln, besteht grundsätzlich nicht. Die Entscheidung über einen entsprechenden Antrag liegt im Ermessen der Schulbehörde. Die Ermessensentscheidung ist nicht zu beanstanden, wenn die Schule einem Schulwechsel nur zustimmt, wenn im Einzelfall das Interesse des Schülers …