Tritt in einer Wohnung Schimmel hinter einem Vorratsschrank in der Küche auf, der durch von außen eintretendes Wasser begünstigt wird und zu einer Luftfeuchtigkeit von 80% führt, kann das eine Minderung der Miete um 8,6% rechtfertigen.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.12.1982 – 10 C 673/82
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