Sind in einer 54 Quadratmeter großen Zwei-Zimmer-Wohnung Bad, Flur und Wohnzimmer von Schimmel befallen und ist das Bad aufgrund des zeitweiligen Ausbaus der Dusche nur eingeschränkt benutzbar, rechtfertigt das eine Minderung um 80%.
AG Köln, Urteil vom 25.10.2011 – 224 C 100/11
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