Treten in der Küche der Mietwohnung wiederholt unangenehme Gerüche auf, im entschiedenen Fall sollen diese an Schweißfüße und alten Käse erinnernden Gerüche in Wellen aufgetreten sein, kann das eine Minderung der Miete um 8% rechtfertigen.
AG Suhl, Urteil vom 08.02.2012 – 1 C 419/11
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