Sind die Fenster in einer Wohnung undicht, sodass es zieht und das Heizen der Wohnung erheblich erschwert wird, rechtfertigt das die Minderung der Miete um 6,25%.
AG Rheine, Urteil vom 09.09.1993 – 10 C 150/93
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Sind die Fenster in einer Wohnung undicht, sodass es zieht und das Heizen der Wohnung erheblich erschwert wird, rechtfertigt das die Minderung der Miete um 6,25%.
AG Rheine, Urteil vom 09.09.1993 – 10 C 150/93
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