Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück können je nach Ausmaß der damit einher gehenden Beeinträchtigungen eine Minderung der Miete rechtfertigen. Entschieden durch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese, welches die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Abriss des Nachbarhauses sowie einen dort errrichteten Neubau mit 6% Mietminderung veranschlagte.
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 26.02.2003 – 517 C 175/02
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