Riecht es in der Wohnung muffig, kann das eine Mietminderung von 5% rechtfertigen. So entscheiden vom Amtsgericht Köln (227 C 6/17). Nach vorheriger 100%-iger Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens durch korrodierte Heizungsleitungen roch es in der gesamten Wohnung muffig. Nach durchgeführter Reparatur stellte man Trocknungsgeräte auf, die zwar die Feuchtigkeit reduzierten. Der muffige Geruch blieb und verschwand erst nach geraumer Zeit.
AG Köln, Urteil vom 07.07.2020 – 227 C 6/17
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