Feuchtigkeit und daraus resultierender Schimmelbefall bei einer gewerblich genutzten Immobilie können eine Minderung der Miete um 30% rechtfertigen, und zwar auch dann, wenn der Schimmel lediglich hinter Regalen aufgetreten ist.
OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 – 5 U 1349/12
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