Verweis auf Karte unzureichend, Satzung rechtswidrig: OVG BB, Beschl. v. 27.11.2025 – 10 S 40/24

Bei gemeindlichen Satzungen sind Bekanntmachungsmängel ein Dauerbrenner. Kein Wunder, denn sie führen ohne weiteres zur Unwirksamkeit der Satzung. Heilungsmöglichkeiten nach §§ 214 und 215 BauGB finden auf Bekanntmachungsmängel keine Anwendung. Für Gemeinden bedeutet das große Rechtsunsicherheit, zumal für die Geltendmachung von Bekanntmachungsmängeln keine Verjährung gilt. …

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