Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 40% – doppeltes Bußgeld (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14.04.2020 – 1 OWi 2 SsBs 8/20)

Ob ein Geschwindigkeitsverstoß fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde, kann einen großen Unterschied bei der Bemessung der Geldbuße ausmachen. Das Bußgeld ist nämlich bei vorsätzlichen Verstößen zu verdoppeln (§ 3 Absatz 4a BKatV). 40% zu schnell spricht für Vorsatz Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche …

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