Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf „Bekanntgabe“ zulässig (BVerwG, Urt. v. 09.05.2019 –4 C 2.18)
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist auch ohne Hinweis darauf, dass die Frist mit „Bekanntgabe” beginnt, rechtens. Das BVerwG urteilte über folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diese Entscheidung ist der Widerspruch gegeben, der innerhalb eines Monats bei der Stadt Rottenburg [Adresse] schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden kann“. Rechtsbehelfsbelehrung der …