Windenergieanlagen emittieren Schall. Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wird nur dann erteilt, wenn die am jeweiligen Standort geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Grenzwerte betreffen jedoch lediglich die für Menschen hörbaren Frequenzen. Infraschall hingegen bezeichnet eine Schallfrequenz, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar ist, bei der Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere bei einer dauerhaften Exposition, nicht ausgeschlossen werden können. Dezeit existiert kein Nachweis dafür, dass der von Windenergieanlagen ausgehende Infraschall für Menschen oder Tiere schädlich ist. Das hält Kritiker aber nicht davon ab, dieses Argument immer wieder vorzubringen. Das ist gut so. Schließlich ahnte man auch bei der radioaktiven Strahlung zunächst nichts von deren Schädlichkeit. Anders als bei der radioaktiven Strahlung konnte indessen bei Infraschall bisher kein Nachweis gelingen, dass dieser schädlich ist. Dabei wird der von den Befürwortern der Windenergie ins Feld geführte fehlende Nachweis der Schädlichkeit durch Kritiker oft in sein Gegenteil verkehrt: Gerade der Umstand, dass man nicht wisse, dass etwas schädlich ist, so argumentieren die Kritiker, sage nichts über die Unbedenklichkeit aus, sondern nur über fehlendes Wissen.
Infraschallbelastung im Auto und am Meer größer als durch Windkraft
Zu berücksichtigen ist, dass Menschen im Auto bei einer Autobahnfahrt nachweislich einem Vielfachen der Infraschallbelastung eines Windrads ausgesetzt sind und dass die Intensität, mit der Windenergieanlagen Infraschall emittieren, deutlich geringer ist als dies bei denjenigen Menschen der Fall ist, die am Meer leben, denn vom Meer geht regelmäßig eine größere Infraschallbelastung aus als von Windenergieanlagen.
Nerzfarm in Dänemark
Vor einiger Zeit machte eine Nerzfarm in Dänemark Schlagzeilen, in der sich Tiere gegenseitig töteten. Die Nerzfarm befand sich unweit eines Windparks und es kam die Mutmaßung auf, dass der Vorfall auf den Infraschall des nahe gelegenen Windparks zurückzuführen sein kann. Zu berücksichtigen ist , dass gerade in Dänemark, wo nach Medienberichten ein Fünftel des weltweiten Bedarfs an solchen Pelzen produziert wird, die Haltungsbedingungen in den mehr als 1400 Nerzfarmen (2015) immer wieder erheblicher Kritik ausgesetzt sind. Es erscheint daher nicht ausgeschlossen, dass das Ereignis auf unhaltbare Haltungsbedingungen oder Krankheiten zurückzuführen ist. Die Tierschutzvereinigung Peta berichtet, dass Nerze zu viert in 90 x 30 x 40 Zentimeter kleinen Käfigen gehalten werden, was die naturgemäßen Einzelgänger extremem Stress aussetzt und was immer wieder zu wechselseitigen Verletzungen führt. Eine Assoziation der Verletzungen mit Infraschall ist daher eher fernliegend bzw. um das zu ermitteln, müsste auszuschließen sein, dass die Verletzungen nicht auf eine nicht artgerechte Haltung zurückzuführen sind. Das heißt, zum Nachweis müsste einmal eine artgerechte Nerzfarm in der Nähe eines Windparks errichtet werden und es müsste untersucht werden, ob solche Ereignisse bei artgerechter Haltung auftreten. Dass es dabei zu nennenswerten Verletzungen kommt, erscheint jedoch sehr unwahrscheinlich. Denn es gibt etliche weitere Nerzfarmen in Dänemark, die sich ebenfalls in der Nähe von Windparks befinden und bei denen solche Ereignisse nicht vorkommen. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um Nerzfarmen mit Haltungsbedingungen, die erheblicher Kritik ausgesetzt sind. Offenbar macht der Infraschall den meisten Nerzen nichts aus.
Kein Problem für Nager in Windparks
Zu bedenken ist auch, dass in und um Windparks zahlreiche Nagetiere, Hamster und Mäuse leben. Die Windenergie hat für solche Tiere oft erst das Zuhause geschaffen, denn sie finden dort Lebens- und Vermehrungsraum, wo sie zuvor keine Chance hatten: in den Büschen und im Bewuchs der Zuwengungen und am Turmfuß der Anlagen. Infraschall scheint auch diese Tiere nicht zu beeinträchtigen, zumindest sprechen das Vorkommen und die Reproduktion deutlich dagegen.
Fazit: Ein Nachweis der Schädlichkeit existiert bisher ebenso wenig wie ein Nachweis der Unschädlichkeit. Es kann daher wohl eher davon ausgegangen werden, dass Infraschallbelastungen bei normalen Abständen zur Wohnbebauung d. h. ca. 700 bis 1000 Meter entfernt, kein Problem darstellt. Die Technologie wird massenhaft angewendet und es werden massenhaft Menschen damit konfrontiert. Unter diesen Umständen spricht es für sich, dass es den Kritikern bisher nicht gelungen ist, schädliche Auswirkungen wissenschaftlich fundiert nachzuweisen.