Schimmelpilze der Gattung Fusarium und Aspergillus restrictus in einer Mietwohnung, welche potenziell gesundheitsgefährdende Schimmelpilze sind und zu ernsthaften Erkrankungen führen, rechtfertigen eine Minderung der Miete um 100%.
AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 09.07.2007 – 203 C 607/06
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell