Treten in einer Mietwohnung vermehrt Käfer – hier Khaprakäfer – auf und bekämpft der Vermieter diese mit gesundheitsschädlichen Mitteln, mindert das die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Werden die Käfer in der Mietwohnung durch den Vermieter mit einem nicht für Wohnräume zugelassenen Mittel bekämpft, rechtfertigt dies eine Minderung der Miete um 100%.
AG Aachen, Urteil vom 03.12.1998 – 80 C 569/97
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