Ein Wasserschaden, der aufgrund von korrodierten Heizungsrohren aufgetreten ist, kann eine Mietminderung von 100% rechtfertigen. In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall war der Wassereintrag so extrem, dass sich das Parkett anhob. Die Miete war deshalb auf null gemindert.
AG Köln, Urteil vom 07.07.2020 – 227 C 6/17
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