Wenn Räume für den Betrieb eines Wettbüros vermietet werden aber die Nutzung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, rechtfertigt das eine Mietminderung um 100%.
LG Berlin, Urteil vom 11.07.2008 – 63 S 476/07
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Wenn Räume für den Betrieb eines Wettbüros vermietet werden aber die Nutzung aus rechtlichen Gründen unzulässig ist, rechtfertigt das eine Mietminderung um 100%.
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