100% Mietminderung ist gerechtfertigt bei einem Ausfall der Heizung bei Gewerbemiete in den Monaten September bis Februar, hier, weil ein anderer Mieter die Ölsteigleitung durchschnitten hatte. Die Räume sind in den Herbst- und Wintermonaten praktisch nicht benutzbar, da sie ohne funktionierende Heizung nicht zum Aufenthalt von Menschen geeignet sind.
LG Hamburg, Urteil vom 15.05.1975 – 7 O 80/74
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell