Allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens stellt keinen erheblichen Mangel dar, wenn der Herd im Übrigen funktionsfähig ist.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013 – 21 C 192/11
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell
Entscheidungen, Rezensionen, Tipps
Allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens stellt keinen erheblichen Mangel dar, wenn der Herd im Übrigen funktionsfähig ist.
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.02.2013 – 21 C 192/11
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell