Das Fehlen einer blauen Tonne für die Entsorgung von Pappe stellt zwar einen Mangel der Mietsache dar, rechtfertigt aufgrund der damit verbundenen nur unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung keine Minderung der Miete.
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 19.02.2010 – 518 C 399/09
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell