90% – starker Geruch nach Lösungsmitteln

Ein erheblicher störender Geruch nach Lösungsmitteln, konkret handelte es sich um das toluolhaltige Material Ceretec 14, das bei Renovierungsarbeiten in einer anderen Wohnung verwendet wurde, rechtfertigt eine Minderung der Miete um 90%. Zeugen konnten bestätigen, dass der Geruch so stark war, dass ein Kratzen im Hals zu verspüren war. Der Geruch ließ sich nicht durch starkes Lüften beseitigen. Vorliegend war nur ein einzelnes Zimmer betroffen, auf welches die Mietminderung entfiel.

AG Berlin-Schöneberg, SU vom 27.03.1996 – 6 C 32/92

Zur Übersicht: Mietminderung aktuell