75% – Bad und Küche nicht nutzbar, kein fließendes Wasser, Geräusche durch Trocknungsgerät, Baudreck, Baulärm

Sind aufgrund von Renovierungsarbeiten Bad und Küche nicht nutzbar und fehlt es an fließendem Wasser, rechtfertigt das, wenn Lärmbeeinträchtigungen durch ein Trocknungsgerät hinzukommen sowie Dreck und Lärm durch Bauarbeiten, eine Minderung der Miete um 75%. Die verbleibende Gebrauchtauglichkeit in Höhe von 25% resultierte allein daraus, dass ein Abstellen der Möbel in der Wohnung möglich blieb.

LG Berlin, Urteil vom 15.10.2010 – 65 S 136/10

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