7,4% – Herannahen des Autoverkehrs, Wegwall einer Grünfläche, Errichtung eines Parkplatzes

Das Herannahen des Autoverkehrs durch Wegwall einer Grünfläche und die Errichtung eines Parkplatzes können eine Minderung der Miete um 7,4% rechtfertigen (AG Berlin-Köpenick – 6 C 71/07).

Achtung Ausreißer!

Die schöne Aussicht ist regelmäßig nicht als rechtlich geschützter Besitzstand anerkannt. Anders sieht es offenbar das Amtsgericht Berlin-Köpenik, das einem Mieter eine Mietminderung von 7,4% zuerkannte, weil die vor seinem Balkon im I. OG befindliche Grünfläche wegfiel und durch einen Parkplatz ersetzt wurde. Die schöne Aussicht auf die Grünfläche und der dementsprechend ferne Autoverkehr seien prägend für den Mietwert der Wohnung. Das Heranrücken des Autoverkehrs und der Wegfall der schönen Aussicht rechtfertigen daher eine Minderung. Die Entscheidung ist bemerkenswert, weil dem Mieter mehr zugestanden wird als dem Eigentümer zustehen würde. Denn öffentlich-rechtlich ist die schöne Aussicht gerade nicht geschützt. Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte müssen sich Anlieger daher das Heranrücken von Straßen genauso gefallen lassen wie die Errichtung von Baulichkeiten auf vormaligen Grünflächen. Gute Gründe sprechen dafür, dass der Vermieter dem Mieter durch den Abschluss eines Mietvertrags nicht mehr Rechte einräumen wollte als ihm selbst zustehen. Deshalb ist die Entscheidung kaum verallgemeinerungsfähig. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Köpenicker Richter die erforderliche öffentlich-rechtliche Überlegung nicht angestellt haben. Bei Zivilgerichten ist das leider kein Einzelfall.

AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 11.07.2007 – 6 C 71/07

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