7% – Bauarbeiten aufgrund Bebauung des Innenhofs

Werden im angrenzenden Innenhof Bauarbeiten zur Errichtung einer Tiefgarage ausgeführt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, kann das bei Vorliegen von Beeinträchtigungen, z. B. Baulärm und Dreck, eine Minderung der Miete um 7% nach sich ziehen.

LG Berlin, Urteil vom 27.03.2015 – 63 S 359/12

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