Massive Feuchtigkeit in einer Mietwohnung und damit einhergehende Gesundheitsgefahren können im Einzelfall eine Minderung der Miete um 40% rechtfertigen.
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.1981 – 16 S 118/80
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Massive Feuchtigkeit in einer Mietwohnung und damit einhergehende Gesundheitsgefahren können im Einzelfall eine Minderung der Miete um 40% rechtfertigen.
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.1981 – 16 S 118/80
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