40% – Feuchtigkeit in der Wohnung

Massive Feuchtigkeit in einer Mietwohnung und damit einhergehende Gesundheitsgefahren können im Einzelfall eine Minderung der Miete um 40% rechtfertigen.

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.05.1981 – 16 S 118/80

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