3,5% – zu langer Wasservorlauf bis Warmwasser kommt

In vielen Wohnungen dauert es eine gefühlte Ewigkeit, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt. Das ist nicht bloß lästig, sondern für Mieter teuer, da das durchlaufende Wasser bezahlt werden muss, obwohl es gar nicht gebraucht wird, sondern ungenutzt in den Abfluss läuft. In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall behaupteten die Mieter, drei bis vier Minuten warten zu müssen, bis warmes Wasser mit einer Temperatur von 55 Grad Celsius kommt und dass dabei 30 bis 40 Liter Wasser verloren gingen. Ein Sachverständiger konnte diese Zahlen nicht bestätigen, denn es dauerte lediglich 50 Sekunden, ehe nach Ablaufen von 15 Litern Wasser eine Temperatur von 55 Grad Celsius erreicht wird. Das Gericht erkannte darin aber gleichwohl einen Mangel, der eine Minderung um 3,5% rechtfertigt. Maßgeblich waren dafür die im Arbeitsblatt W 551 festgelegten Ausstoßzeiten und Vorlaufmengen sowie die zur Verhütung von Legionellen geltenden Maßgaben, die – so das LG Berlin – eine maximale Wassermenge von drei Liter zulassen bis eine Temperatur von 55 Grad Celsius erreicht wird. Diese Maßgabe war hier bei weitem überschritten.

LG Berlin, Schlussurteil vom 02.06.2008 – 67 S 26/07

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