35% – Bauzaun und Großbaustelle in 10 Meter Entfernung, Baulärm, Gestank, Staub

Beeinträchtigungen durch eine unmittelbar an die Mietsache angrenzenden Großbaustelle – hier handelte es sich um die Baustelle zur Errichtung einer Elbtunnel-Röhre in Hamburg – rechtfertigen eine Minderung der Miete um 35%. In der Entscheidung wurde auch auf den nur 10 Meter von der Wohnzimmerfront des Hauses errichteten 3,5 Meter hohen Bauzaun abgestellt, welcher eine optische Beeinträchtigung darstelle und den Lichteinfall hindere.

LG Hamburg, Urteil vom 05.07.2001 – 333 S 13/01

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