Je nach Gefahrenlage kann eine marode Außentreppe, bei der Steinteile herausgebrochen sind, die Minderung der Miete rechtfertigen – entschieden für 2,5% durch das Amtsgericht Lübeck.
AG Lübeck, Urteil vom 15.06.2011 – 24 C 4044/09
Zur Übersicht: Mietminderung aktuell