2,5% – Sturzgefahr durch herausgebrochene Steinteile bei Außentreppe

Je nach Gefahrenlage kann eine marode Außentreppe, bei der Steinteile herausgebrochen sind, die Minderung der Miete rechtfertigen – entschieden für 2,5% durch das Amtsgericht Lübeck.

AG Lübeck, Urteil vom 15.06.2011 – 24 C 4044/09

Zur Übersicht: Mietminderung aktuell