25% – keine Stromversorgung im 1. OG, undichte Fenster, Risse im Fugenbild im Bad, Schäden am Dach und Zweifel an statischer Sicherheit des Gebäudes

Im entschiedenen Fall war das Haus durch ein berbaubedingtes Erdbeben beschädigt worden. Das Landgericht Saarbrücken urteilte, dass die genannten Schäden eine Minderung um 25% rechtfertigen. Anzumerken ist, dass „Zweifel“ an der Statik selbstverständlich keine Minderung rechtfertigen, da „Zweifel“ nicht den Gebrauchswert beeinträchtigen. Allerdings wird man im Falle einer massiven Beschädigung auch aus öffentlich-rechtlicher Sicht neue Statiknachweise verlangen dürfen, damit die sichere Bewohnbarkeit gewährleistet ist – insoweit wirken sich die „Zweifel“ sehr wohl auf die Gebrauchstauglichkeit aus.

LG Saarbrücken, Urteil vom 05.02.2016 – 10 S 76/15

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