2,2% – Störende Geräusche durch Türen der Nachbarwohnung

Eine Geräuschbelästigung durch Türschlagen und Türgeräusche der benachbarten Wohnung kann die Minderung der Miete rechtfertigen, wenn es sich um eine modernisierte Wohnung handelt, in der eine solche Hellhörigkeit nicht zu erwarten ist, so entschied das Amtsgericht Wiesbaden (92 C 3781/07).

Das Amtsgericht Wiesbaden berücksichtigte bei der Bemessung der Minderung den Umstand, dass die Miete sehr niedrig bemessen war. Diese Erwägung ist kritikwürdig, denn für die Minderung spielt die Miethöhe eigentlich keine Rolle, sondern allein die Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache.

AG Wiesbaden, Urteil vom 13.04.2011 – 92 C 3781/07

Zur Übersicht: Mietminderung aktuell