100% – Verweigerung des Zutritts für Lebensgefährten

Verweigert der Vermieter dem Lebensgefährten der Mieterin den Zutritt und lässt der Vermieter die Mieterin die Wohnung nur nach individueller Aushändigung eines Schlüssels betreten, um zu kontrollieren wer sich in der Wohnung aufhält, kann das eine Minderung der Miete um 100% rechtfertigen. Mieter haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob, wann und welchen Besuch sie empfangen, solange dadurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Billigt der Vermieter dem Mieter dieses Recht nicht zu, ist darin ein erheblicher Vertragsverstoß zu erblicken.

LG Gießen, Urteil vom 01.03.2000 – 1 S 443/99

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