100% – Gesundheitsschäden durch Behandlung der Deckenbalken mit den Holzschutzmitteln PCB, Lindan und Dichlorfluanid

Eine Minderung der Miete um 100% ist gerechtfertigt bei Auftreten von Gesundheitsschäden durch die Behandlung der Deckenbalken mit den Holzschutzmitteln PCB, Lindan und Dichlorfluanid, und zwar auch dann, wenn die Raumluftbelastung die dafür geltenden Grenzwerte unterschreitet. Eine Belastung der Raumluft mit einer Kombination aus unterschiedlichen Holzschutzmitteln, bei denen bei einzelnen Mitteln keine Grenzwertüberschreitung feststellbar ist, rechtfertigt bei Eintritt einer daraus resultierenden Erkrankung eine Minderung von 100%.

AG Mainz, Urteil vom 15.02.1996 – 10 C 671/95

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