100% – Erhebliche Schimmelpilzbildung

Erhebliche Schimmelbildung in einer Mietwohnung, der nur durch unzumutbares Lüften entgegengewirkt werden könnte, rechtfertigt eine Minderung der Miete um 100%. Das Erfordernis, die Wohnung praktisch ständig und durchgehend zu lüften, mindert die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vollen Umfangs. In der Wohnung bildete sich trotz normalen Lüftungsverhaltens Tauwasser, welches zu einer Schimmelpilzbildung führte.

AG München, Schlussurteil vom 11.06.2010 – 412 C 11503/09

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