100% – Einsatz potenziell gesundheitsschädlicher Holzschutzmittel in Mietwohnung

Der Einsatz potenziell gesundheitsschädlicher Holzschutzmittel in einer Mietwohnung rechtfertigt die Minderung der Miete um 100%. Das gilt auch dann, wenn die Holzteile zwischenzeitig auf Veranlassung des Vermieters entfernt worden sind und eine gutachtliche Feststellung nicht mehr möglich ist. Die dadurch eingetretene Beweisvereiltelung ging zu Lasten des Vermieters.

AG Stade, Urteil vom 14.03.2000 – 63 C 437/98

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