0% – verschmutztes Balkongeländer

Verschmutzungen am Balkongeländer rechtfertigen keine Minderung der Mieter. In dem vom Landgericht Köln entschiedenen Fall hatten die Mieter behauptet, dass ihnen der Austausch des Balkongeländers zugesagt worden sei. Die Darlegungen zur Verschmutzung waren nicht ausreichend, so das Landgericht. Allein eine Verschmutzung stellt keinen Minderungsgrund dar, da nicht erkennbar war, ob der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt war und ob möglicherweise ein Anstrich Abhilfe geschaffen hätte.

LG Köln, Urteil vom 04.08.2005 – 6 S 26/05

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