0% – Putz an der Fassade bröckelt

Abbröckelnder Putz stellt nach Auffassung des Landgerichts Berlin keine messbare Gebrauchsbeeinträchtigung dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Putz in die Wohnung des Mieters bröckelt (LG Berlin – 62 S 90/06).

Im Hinblick auf abbröckelnden Putz in der Wohnung begegnet die Entscheidung Bedenken, denn Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit sind damit regelmäßig sehr wohl verbunden.

LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006 – 62 S 90/06

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