Categories: Verkehrsrecht

Vorfahrt bei “Radfahrer frei” aus Einbahnstraße

Ist bei einer Einbahnstraße ein “Radfahrer frei” Schild angebracht, stellt sich die Frage, ob einem entgegen der Richtung der Einbahnstraße fahrenden Radfahrer Vorfahrt zu gewähren ist.

Kein Recht zweiter Klasse

Radfahrer bleiben auch auf Einbahnstraßen ganz normale Verkehrsteilnehmer, auf die die Vorfahrtsregeln Anwendung finden. Das bedeutet, dass auch Radfahrer, welche in umgekehrer Richtung aus einer Einbahnstraße kommen, vorfahrsberechtigt sind, wenn sie von rechts kommen (§ 8 Absatz 1 StVO). Das gilt selbstverständlich nur bei gleichrangigen Straßen.

Trifft der Radfahrer auf eine Hauptstraße, gilt die rechts-vor-links Regel nicht, in diesem Fall hat der Verkehr auf der Hauptstraße Vorrang.

Straßenverkehrs-Ordnung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 06.10.2017 (BGBl. I S. 3549)

Tom

Share
Published by
Tom

Recent Posts

Skiunfall kein Arbeitsunfall (SG Hannover, Gb. v. 14.11.2025 – S 22 U 203/23)

Die Frage, wann ein Arbeitsunfall vorliegt und wann nicht, beschäftigt regelmäßig die Gerichte. In einem…

3 Monaten ago

Untervermietung nicht erlaubt, wenn Gewinn erzielt wird (BGH, Urt. v. 28.1.2026 – VIII ZR 228/23)

Wer seine Wohnung untervermietet und damit einen Gewinn erzielt, riskiert die Kündigung seines Mietverhältnisses. In…

3 Monaten ago
Datenschutz
Impressum