Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt kein höheres Bußgeld. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden (3 Ss-OWi 1048/22).
Das OLG Frankfurt hat eine amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, mit der ein SUV-Fahrer wegen eines Rotlichtverstoßes zu einem Bußgeld in Höhe von 350 Euro verurteilt worden war. Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße ein Bußgeld von 200 Euro vor. Das Amtsgericht rechtfertigte das erhöhte Bußgeld damit, dass von SUV höhere Gefahren ausgehen als von herkömmlichen Autos.
Dieser Begründung erteilte das OLG eine Absage. Das Amtsgericht hätte die Abweichung vom Regelbußgeld nicht damit begründen dürfen, dass von SUV höhere Gefahren ausgehen. Denn eine solche Abweichung lässt sich den Bußgeldkatalog nicht entnehmen. Dem Betroffenen hat das aber nicht geholfen, denn seine Rechtsbeschwerde blieb trotzdem erfolglos. Das 350 Euro-Bußgeld war nämlich deshalb gerechtfertigt, weil der Betroffene bereits zuvor Verstöße begangen hatte. In solchen Fällen sieht der Bußgeldkatalog eine Erhöhung des Bußgelds vor.
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.09.2022 – 3 Ss-OWi 1048/22
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