Der Bundesgerichtshof hatte über einen Streit um die Impfung eines Kindes zu entscheiden. Das 2012 geborene Kind lebt bei der Mutter, die die Durchführung einer Schutzimpfung ablehnt. Der Vater hingegen befürwortete die Durchführung aller altergerechten Schutzimpfungen. Beide Eltern sind sorgeberechtigt und haben wechselseitig die Alleinübertragung der Gesundheitssorge beantragt. Das Amtsgericht folgte dem Antrag des Vaters. Die hiergegen von der Mutter erhobene Beschwerde wurde durch das OLG im wesentlichen abgelehnt, das OLG beschränkte die Impfungen aber auf Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Pneumokokken, Rotaviren, Meningokokken C, Masern, Mumps und Röteln. Die Mutter verfolgte ihr Anliegen beim BGH weiter. Ohne Erfolg.
Maßgeblich für den BGH war das Kindeswohl (§ 1697a BGB). Der BGH hatte über die strittige Frage zu entscheiden, ob Impfungen der Alltagssorge nach § 1687 Absatz 1 Satz 1 BGB unterfallen oder als Angelegenheiten besonderer Bedeutung zu behandeln sind und hat entschieden, dass Impfungen nicht der Alltagssorge unterfallen. Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne der Alltagssorge setzen voraus, dass sie häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf das Kinde haben. Impfungen kommen bereits nicht häufig vor, wobei auf jede Impfung einzeln abzustellen ist. Außerdem kann die Entscheidung erhebliche Auswirkungen auf das Kind haben, sowohl bei der Durchführung als auch bei der Nichtdurchführung einer Impfung. Bei der Entscheidung war maßgeblich, weches Elternteil das bessere Konzept verfolgt. Der BGH hat sich für den Vater entschieden, weil seine Entscheidung, den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu folgen, als das bessere Konzept anzusehen war. Die Entscheidung in Stichpunkten:
BGH, Beschluss vom 03.05.2017 – XII ZB 157/16
OLG Jena, Entscheidung vom 07.03.2016 – 4 UF 686/15
AG Erfurt, Entscheidung vom 28.10.2015 – 34 F 1498/14
Wer in einem Supermarkt auf einem Salatblatt ausrutscht, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies gilt…
Aufgrund der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland ist auch die Teilnahme am schulischen Schwimmunterricht Pflicht. Aus…
Wer als Teilnehmer einer gebuchten und geführten Fahrradtour stürzt, kann Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn…
Kaffeetrinken im Betrieb kann unter Umständen eine betriebliche Tätigkeit sein. Wer sich also beim Kaffeetrinken…
In den Städten finden sich mittlerweile fast überall eigens für Elektroautos ausgewiesene Parkplätze. Dort befinden…
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, muss gewisse Störungen hinnehmen. Lärm oder Geruchsbelästigungen gehören im Prinzip…