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Windwahn – Argumente gegen die Windenergie an Land: Windenergieanlagen, die eigentlich die Umwelt schützen sollen, zerstören Lebensräume für Tiere und haben katastrophale Auswirkungen, denn die Rotoren töten Vögel und Fledermäuse

Windenergieanlagen werden im Außenbereich (§ 35 BauGB) errichtet. Konflikte mit der Natur sind also vorprogrammiert. Bei der Errichtung werden Erdarbeiten ausgeführt, wodurch in einigen Fällen Lebensräume von Tieren zerstört werden. Beim Betrieb der Anlagen kommt es in vielen Fällen zu so genannten Schlagopfern, denen Vögel und Fledermäuse zum Opfer fallen. Auch von den Befürwortern der Windenergie wird nicht bestritten, dass Windenergieanlagen nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt haben.

Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen

Die Kritiker verschweigen aber regelmäßig, dass der Genehmigung von Windenergieanlagen umfangreiche Untersuchungen zum Naturschutz und zur Umweltverträglichkeit vorausgehen, die im Ergebnis dazu führen, dass Eingriffe auszugleichen sind, etwa indem andernorts Biotope wiederhergestellt oder verbessert werden. Die Maßnahmen reichen von der Wiederherstellung von Bachläufen bis zur Vernässung von Wiesen oder der Aufstellung von Brutkästen. Solche Ausgleichsmaßnahmen sind wohlgemerkt auch dann vorzunehmen, wenn durch die Vorhaben eigentlich gar keine Lebensräume zerstört werden, beispielsweise wenn Windenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet werden, auf denen ansonsten Getreide, Mais oder Kartoffeln angebaut werden. Netto verbessern sich durch Ausgleichsmaßnahmen daher die Lebensräume für Tiere. Außerdem verfügen Windenergieanlagen über dauerhafte Zuwegungen, die ebenso wie der Bereich am Fundament bzw. am Turmfuß, Gräser, Hecken und Sträucher gedeihen lassen, die dort zuvor keine Chance gehabt haben und die für Tiere zum Lebens- und Fortpflanzungsraum werden. Im Bereich von Windenergieanlagen sind deshalb häufig Tierarten anzutreffen, die dort vorher nicht leben konnten.

Risiken für Schlagopfer

Bei den Untersuchungen anlässlich der Genehmigungsverfahren werden die Risiken für Schlagopfer untersucht. Das hat zur Folge, dass beispielsweise in Korridoren für Zugvögel keine Windenergieanlagen errichtet werden dürfen oder dass diese während der Zeiten des Vogelzugs abzuschalten und die Rotoren längs der Zugrichtung auszurichten sind. Für Fledermäuse werden Beobachtungszeiträume vorgesehen und zu bestimmten Zeiten, etwa während der Dämmerung, werden die Anlagen abgeschaltet. Dennoch kommt es zu Schlagopfern und das wird auch nie ganz zu vermeiden sein.

Keine negativen Auswirkungen auf Populationen

Sehr wohl vermieden werden können nachteilige Auswirkungen auf die Existenz von Populationen und Arten. Die gegenwärtig bestehenden Regelungen und deren Handhabung stellen sicher, dass sich die Populationen weiter positiv entwickeln können, und zwar auch dann, wenn Windenergieanlagen errichtet werden. Bei alledem sollte man den Maßstab nicht aus den Augen verlieren: Die Anzahl der Schlagopfer bei Windenergieanlagen erreicht nicht annähernd die Anzahl der Vögel und Fledermäuse, die der Deutschen Bahn und dem Fahrzeugverkehr zum Opfer fallen.

Fazit:

Negative Auswirkungen sind nicht von der Hand zu weisen, aber: Sowohl Fledermäuse als auch Vögel fallen Windenergieanlagen regelmäßig nicht in einem solchen Ausmaß zum Opfer, dass dadurch die positive Entwicklung von Populationen gefährdet werden könnte. Von katastrophalen Auswirkungen oder einer Zerstörung der Umwelt kann aber nicht gesprochen werden.

 

 

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