Am 13.04.2017 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse des ersten Ausschreibungstermins vom 01.04.2017 für die Netzanbindung und Vergütung für Offshore-Windenergie Projekte bekannt gegeben (§ 22 EEG 2017, § 26 Absatz 1 WindSeeG, Verfahrenszeichen ZV9157142). Der durchschnittlich gewichtete Zuschlagswert liegt mit 0,44 Cent je Kilowattstunde deutlich unterhalb der Erwartungen der meisten Beobachter. Die bezuschlagte Menge für eine insgesamt 25-jährige Förderdauer betrug 1.490 Megawatt. Damit wurde das Ausschreibungsvolumen in Höhe von 1.550 MW fast ausgeschöpft. Die nicht vergebene Menge in Höhe von 60 MW wird der auszuschreibenden Menge des nächsten Gebotstermin am 01.04.2018 hinzugerechnet, sodass zum nächsten Termin 1.610 MW zur Verfügung stehen werden. An der Ausschreibung konnten Bieter mit bereits bestehenden Projekte teilnehmen, die ab 2020 ans Netz gehen. Die Projekte müssen bis zum 01.08.2016 genehmigt oder planfestgestellt sein oder es muss zumindest ein Erörterungstermin stattgefunden haben. Um die in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2017 und 2018 ausgeschriebene Menge von 3.100 MW konkurrieren Bieter mit Vorhaben im Umfang von 6000 bis 7000 MW. Die Spanne der bei diesem Gebotstermin abgegebenen Gebote ist bemerkenswert: Das niedrigste Gebot lag bei nur 0,00 Cent je Kilowattstunde und das höchste noch bezuschlagt Angebot bei 6,00 Cent je Kilowattstunde. Die gesetzliche Höchstgrenze in Höhe von 12 Cent je Kilowattstunde wurde daher bei weitem nicht erreicht (vgl. § 33 WindSeeG). Beobachter hatten durchaus erwartet, dass sich künftig zu erwartende Preissenkungen bei der Ausschreibung auswirken werden. Mit derart niedrigen Ergebnissen hatte indessen niemand gerechnet. Da stellt sich die Frage, mit welcher Motivation jemand ein Gebot von 0,00 Cent je kWh abgibt, das in keiner Weise kostendeckend sein kann: Der bezuschlagte Bieter erhält neben der Förderzusage den Netzanschluss und er kann, anstatt die Förderung (0 Cent) in Anspruch zu nehmen, den Strom auch direkt vemarkten, was ihn allerdings von den schwankenden Preisen an den Strombörsen abhängig macht. Gerade bei der Windenergie ist das aber ein großes Risiko, denn bei viel Wind und damit einer hohen Stromproduktion sinkt der Strompreis erheblich, was manchmal sogar zu negativen Preisen führt. Voraussichtlich wird der Trend zu niedrigen Börsenpreisen anhalten, sodass wahrscheinlich der Durchschnittspreis von 2,9 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2016 noch nicht das Ende der Entwicklung sein wird (vgl. die Stromeinkaufspreise für die jeweiligen Folgejahre je kWh: 2011: 5,60 Cent, 2012: 4,92 Cent, 2013: 3,91 Cent, 2014: 3,51 Cent, 2015: 3,10 Cent). Für Windmüller, die zu 100% auf die Direktvermarktung setzen, ist bereits dieser niedrige Preis problematisch, zumal der Preis phasenweise deutlich niedriger sein kann (2016: bis zu minus 80 Euro je MWh). Erfolgreich waren beim Gebotstermin vom 01.04.2017 DONG Energy Borkum Riffgrund West II GmbH (Nordsee Cluster 1), EnBW He Dreiht GmbH (Nordsee Cluster 7), Gode Wind 03 GmbH (Nordsee Cluster 3) und die Northern Energy OWP West GmbH (Nordsee Cluster 1). Die Namen der erfolgreichen Bieter werden durch die Bundesnetzagentur in alphabetischer Reihenfolge bekanntgegeben, sodass nicht zu erkennen ist, mit welchen Gebotswerten geboten worden ist. Man wird daher nicht herausfinden, wer das 0,00 Cent-Gebot abgegeben hat. Das Ausschreibungsdesign ist bei der Offshore-Windenergie anders als bei der Windenergie an Land. So beträgt die zu leistende Sicherheit Offshore 100,00 Euro je kWh (§ 32 WindSeeG), wohingegen die Sicherheit bei Windenergieanlagen an Land lediglich 30,00 Euro je KWh beträgt. Die Sicherheit soll gewährleisten, dass erfolgreiche Bieter ihre Vorhaben tatsächlich auch umsetzen, denn wenn sie das nicht tun, riskieren sie ihre Sicherheit und den gewonnenen Netzanschluss. Bei einer durchschnittlichen Vorhabengroße von 372,5 MW im ersten Offshore-Gebotstermin beträgt die Sicherheit durchschnittlich 37,25 Millionen Euro. Wenn die Vorhaben zu den Gebotspreisen tatsächlich realisiert werden, führt das zu einer enormen Vergünstigung, die letztlich dem Verbraucher zugute kommt. Damit wäre der gewünschte Effekt erreicht. Allerdings lassen derart niedrige Preise erwarten, dass Bieter damit einen ruinösen Wettbewerb bezwecken, was, nachdem andere Bieter vom Markt verschwunden sind, langfristig zu höheren Preisen führen würde. Die Ergebnisse sind deshalb weit entfernt von einem gesunden Bietverfahren, da bei einem gesetzlichen Höchstwert von 12,00 Cent je kWh Gebote mit 0,00 Cent je kWh und ein Durchschnittwert von 0,44 Cent je kWh nichts mit realistischen Herstellungskosten zu tun haben und weder die Chancen der Direktvermarktung noch zukünftig zu erwartende Kosteneinsparungen diese unrealistisch niedrigen Gebote plausibel machen können. Dass die Bieter auf einen Durchbruch bei der dezentralen Speicherung von Strom setzen, könnte ebenfalls eine Erklärung für die niedrigen Preise sein, da sie dann den Strom auch bei Netzüberlastungen und niedrigen Börsenpreisen gleichwohl produzieren und erst dann in das Netz einspeisen, wenn der Strompreis wieder höher ist. Diese Motivation erscheint jedoch eher unwahrscheinlich, da Lösungen für die Zwischenspeicherung von Strom in großem Maßstab derzeit nicht absehbar sind. Ob Preise in der Region von 0,44 Cent auch zukünftig zu erwarten sind, bleibt abzuwarten. Sofern bei Ausschreibungen mittelfristig keine realistischen Preise, d. h. bei der Offshore-Windenergie um die 5,50 Cent je kWh, ermittelt werden, sollte das Offshore-Ausschreibungssystem insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden, denn es würde damit nicht die Energiewende gefördert werden, sondern die Bildung von Megakonzernen, die durch ruinösen Preiswettbewerb entstehen. Diese Gefahr ist durchaus realistisch, wenn Geld im Überfluss vorhanden ist. Es besteht daher Veranlassung, die nachfolgenden Offshore-Ausschreibungstermine genau zu beobachten. Anders als bei der Offshore-Ausschreibung, bei der einem Angebot von 3.100 MW Bieter mit Vorhaben von 6.000 bis 7.000 MW gegenüberstanden, ist ein so starker Wettbewerb bei der Onshore-Windenergie nicht zu erwarten (Termin 01.05.2017).
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