Categories: Mietrecht

Verzicht des Vermieters auf Eigenbedarfskündigung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters wirksam (LG Berlin, Beschl. v. 28.03.2019 – 67 S 22/19)

Ein nach Abschluss des Mietvertrages erklärter schriftlicher Verzicht des Vermieters auf eine Eigenbedarfskündigung ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Mieters wirksam. Dies gilt, wenn der Vermieter auf die Annahme seines Angebotes verzichtet hat oder eine Annahmeerklärung des Mieters nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist. Eine später ausgesprochene Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ist dann unwirksam. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Berlin (LG Berlin) vom 28.03.2019 hervor (67 S 22/19).

Eigenbedarfskündigung des Vermieters

Vorangegangen war ein Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieterin auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung. Die Vermieterin hatte gegenüber dem Kläger mehrere Eigenbedarfskündigungen ausgesprochen. Der Mieter weigerte sich jedoch, aus der Wohnung auszuziehen.

Verzicht des Vermieters auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung

Insbesondere berief er sich auf einen in der Vergangenheit ausgesprochenen Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung. Diesen Verzicht hatte zwar nicht die aktuelle Vermieterin, sondern eine der Rechtsvorgängerinnen der Vermieterin erklärt.

Zusicherung auf separatem Schreiben des Vermieters

In einem nach Abschluss des Mietvertrages erstellten und handschriftlich von der Rechtsvorgängerin unterzeichneten Schreiben an den Mieter heißt es unter anderem: „…dass wir für die Dauer Ihres Mietverhältnisses auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 564B Abs. 2 Nr. 2 BGB … verzichten.“. Weiterhin findet sich in dem Schreiben die Formulierung: „…als Ergänzung zum Mietvertrag von uns die Zusicherung…“.  Der Mieter reagierte auf dieses Schreiben nicht, legte es lediglich bei seinen Unterlagen ab.

Wirksamer Verzicht auch ohne Annahme durch den Mieter

Der Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung war wirksam, ohne dass der Mieter dieses Angebot ausdrücklich annehmen musste, so das LG Berlin in seinem Beschluss vom 28.03.2019. Aus diesem Grund konnte die Vermieterin dem Mieter später nicht wegen Eigenbedarf kündigen.

Vereinbarung ohne Annahme gemäß § 151 BGB

Der Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung ist gemäß § 151 BGB Bestandteil des Mietvertrages geworden, so das LG Berlin. Gemäß § 151 BGB kommt eine Vereinbarung auch ohne ausdrückliche Annahme des Angebotes zustande, wenn eine ausdrückliche Annahme nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat.

Zusicherung bedeutet Verzicht auf Mitwirkungshandlung

Nach Auffassung des LG Berlin hat die Rechtsvorgängerin der Vermieterin mit der Verwendung des Begriffes „Zusicherung“ zum Ausdruck gebracht, dass sie auf eine Mitwirkungshandlung des Mieters verzichtet. Darüber hinaus war die Annahmeerklärung auch entbehrlich, weil sie aufgrund des für den Mieter lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäftes nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist, so das LG Berlin.

Eigenbedarfskündigung unwirksam

Der Verzicht auf das Recht zur Eigenbedarfskündigung musste aus diesem Grund nicht ausdrücklich vom Mieter angenommen werden. Eine Annahme war nach § 151 BGB entbehrlich. Es lag insofern ein wirksamer Verzicht vor und die Vermieterin konnte dem Mieter nicht das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen.

LG Berlin, Beschluss vom 28.03.2019 – 67 S 22/19

rechtstipp24

Share
Published by
rechtstipp24

Recent Posts

Duschen nach der Arbeit kann Arbeitszeit sein (BAG, Urt. v. 23.04.2024 – 5 AZR 212/23)

Wer sich nach getaner Arbeit duscht oder wäscht, kann hierfür unter Umständen Vergütung verlangen. Das…

2 Tagen ago

Sturz im Bus wegen Vollbremsung (AG München, Urt. v. 18.10.2024 – 338 C 15281/24)

Wer als Fahrgast in einem Linienbus mitfährt, sollte sich einen Sitzplatz suchen oder zumindest sehr…

1 Woche ago

Mietminderung bei Zigarettengeruch (AG Bremen, Urt. v. 17.05.2024 – 17 C 332/22)

Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, ist nicht immer glücklich mit seinen Nachbarn. Insbesondere wenn es…

1 Woche ago

Sturz während der Arbeitspause (LSozG BB, Urt. v. 26.09.2024 – L 21 U 40/21)

Das Landessozialgericht Berlin–Brandenburg (LSozG Berlin-Brandenburg) stellte in einem aktuellen Urteil klar, dass ein Sturz während…

2 Wochen ago

Arbeitsunfall auf privatem Weg (BSozG, Urt. v. 26.09.2024 – B 2 U 15/22 R

Die Frage, ob ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall ist, wird oft erst vor Gericht geklärt. Lehnt…

1 Monat ago
Datenschutz
Impressum