Beeinträchtigungen durch den Ausbau des Dachgeschosses eines Mehrfamilienhauses in Gestalt von Stemmarbeiten und Lärm durch die Benutzung einer Kreissäge können eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigen. Davon unabhängig bewertete das Landgericht Berlin das Aufstellen des Gerüstes mit 5% Mietminderung.
LG Berlin, Urteil vom 12.04.1994 – 63 S 439/93
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