80% – Feuchtigkeit und Schimmel in Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer

Sind in einer Wohnung – bis auf ein Zimmer – alle Räume von Feuchtigkeit betroffen und von Schimmel befallen, rechtfertigt das eine Minderung um 80%.

LG Berlin, Urteil vom 08.01.1991 – 65 S 205/89

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